Häusliche Krankenpflege

(SGB V)

Um medizinische Leistungen erhalten zu können ist nicht immer ein Krankenhausaufenthalt notwendig. Dies entscheidet der behandelnde Arzt.

Wenn die medizinische Pflege zuhause erbracht werden kann, stellt dieser eine "Verordnung über Häusliche Krankenpflege" aus. Nur auf Grundlage diese Verordnung dürfen medizinische Leistungen von unseren erfahrenen Pflegefachkräften durchgeführt werden.

Zu den Leistungen der sog. Behandlungspflege zählen u.a.:

  • Anlegen und Abnehmen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundversorgung / Verbandswechsel
  • Medikamentengabe
  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Injektionen
  • Stomaversorgung
  • Legen und Wechseln von Blasendauerkathetern

 

Die Kosten für die Häusliche Krankenpflege werden überwiegend von der Krankenkasse übernommen, wenn weder der Patient selbst, noch eine mit ihm im Haushalt lebende Person diese übernehmen kann.