(§ 39 SGB XI)
Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege können ergänzend zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen erhalten. Hierfür steht ein Budget von 125 EUR monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag wird Ihnen nicht ausgezahlt sondern kann nur über z.B. einen Pflegedienst als Sachleistung abgerufen werden.
Werden Beträge innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.
Dies sind u.a. folgende Leistungen:
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