Betreuungsleistungen

(§ 39 SGB XI)

Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege  können ergänzend zu den regulären ambulanten Pflegeleistungen zusätzliche Betreuungs-/Entlastungsleistungen erhalten. Hierfür steht ein Budget von 125 EUR monatlich zur Verfügung. Dieser Betrag wird Ihnen nicht ausgezahlt sondern kann nur über z.B. einen Pflegedienst als Sachleistung abgerufen werden.

Werden Beträge innerhalb eines Kalenderjahres nicht ausgeschöpft, kann der Rest in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

Was sind Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen.

Dies sind u.a. folgende Leistungen:

  • Begleitung außer Haus
    (z.B. zu Ärzten, Krankengymnastik, Frisör, Fußpflege)
  • Besuche von Bank/Post
    (Überweisungen abgeben, Briefe einwerfen,   Kontoauszüge abholen)
  • Anwesenheit bei Hausbesuchen
    (z.B. Arzt, MDK, Sozialhilfeträger)
  • Anwesenheit & Organisation von Krankenhauseinweisungen
    (z.B. Packen der Tasche, Information von Angehörigen, Empfangen des Transports, Abschließen der Wohnung)
  • Korrespondenz mit Behörden
  • Pflegebedingte Botengänge
    (z.B. Transport & Abgabe von Proben, Besorgen von Rezepten/ Verordnungen und Medikamenten)
  • Sicherungsanruf /-besuch
    (Telefonat mit Kunden zur vereinbarten Tageszeit zur Rückversicherung und Klärung des Zustandes, Hausbesuch zur vereinbarten Tageszeit)
  • Unterstützung im Haushalt
    (z.B. Blumen gießen, Reinigungsleistungen über das Pflegeumfeld hinaus, Wäsche zur Wäscherei bringen, Einkaufen)
  • Leistungen zur Förderung bzw. Erhaltung der Bewegungsfähigkeit
    (z.B. Lauftraining, Spaziergang)