Ihre Pflegekasse unterstützt Sie durch eine Vielzahl von Leistungen, wenn Sie pflegebedürftig sind. Welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, entscheiden Sie selbst.
Sie haben im Rahmen der Ambulanten Pflege die Wahl zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombinationsleistung.
Das Pflegegeld wird Ihnen von der Kasse zur Verfügung gestellt und in der Höhe des Pflegegrades monatlich überwiesen, wenn Sie eine oder mehrere ehrenamtliche Pflegepersonen haben, die Sie in der Häuslichkeit unterstützen. Voraussetzung ist, dass Sie wenigstens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden und Ihrer Pflegekasse in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch eine professionelle Pflegekraft nachweisen können.
Bei der Pflegesachleistung wird die Pflege und Betreuung durch die Mitarbeiter unseres Pflegedienstes erbracht. Art und Umfang der Leistungen bestimmen Sie selbst, die Abrechung erfolgt nach festgelegten Leistungskomplexen (siehe Datei rechts) direkt mit Ihrer Pflegekasse. Reicht das Sachleistungsbudget nicht aus um den Pflegeumfang zu finanzieren ("Teilkaskoversicherung"), muss die Differenz privat zugezahlt werden.
Es ist auch möglich, das Pflegegeld und die Pflegesachleistung zu kombinieren (die so genannte Kombinationsleistung). Wenn das Sachleistungsbudget nicht ausgeschöpft wird, kann für den nicht in Anspruch genommenen Betrag ein anteiliges "Rest"-Pflegegeld von der Pflegekasse gezahlt werden.
Die Höhe der Leistungen richtet sich danach, in welchen Pflegegrad Sie nach der Begutachtung durch den MDK eingestuft wurden.
Stand: 01. Januar 2024
Pflegegrad 1 | 0 Euro |
Pflegegrad 2 | 761 Euro |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro |
Pflegegrad 5 | 2.200Euro |
Pflegegrad 1 | 125 Euro (zweckgebundene Kostenerstattung) |
Pflegegrad 2 | 332 Euro |
Pflegegrad 3 | 573 Euro |
Pflegegrad 4 | 765 Euro |
Pflegegrad 5 | 947 Euro |
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